Diese Versicherungen brauchen Selbständige und Freiberufler

Berlin

Diese Versicherungen brauchen Selbständige und Freiberufler

(Berlin, 1.04.2009) Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, verliert die Sicherheiten und Bequemlichkeiten des Angestelltendaseins. Es gibt keinen Chef mehr, der im Notfall einen den Kopf hinhält. Jetzt ist man selbst der Chef. Das gilt auch bei Alter, Unfall und Krankheit. Wird man als Selbständiger oder Freiberufler krank oder es geht etwas schief, hilft einem niemand. Dafür müssen Selbständige und Freiberufler selbst vorsorgen. Banktip.de erklärt, welche Versicherungen Selbständige und Freiberufler unbedingt brauchen.

Die Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit – all diese Versicherungen benötigen Selbstständige ebenso wie Angestellte oder Beamte. Teilweise gelten jedoch andere Konditionen. Zusätzlich bringt die Selbstständigkeit viele neue Freiheiten mit: Beispielsweise bei der Krankenversicherung oder der Altersvorsorge.

Die Krankenversicherung

In Sachen Krankenversicherung mündet die Freiheit des Selbstständigen in einer Pflicht: der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Seit Jahresbeginn 2009 muss jeder Deutsche auf die eine oder andere Art krankenversichert sein. Die meisten Existenzgründer können zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wählen. Diese Wahl haben alle Existenzgründer, die vorher längere Zeit selbst oder über die Familie gesetzlich versichert waren. Das ist die Bedingung für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Berufsgruppen wie Künstler, Autoren oder Journalisten gibt es sogar eine Versicherungspflicht in der GKV.

Privat oder gesetzlich?

Banktip.de empfiehlt, auf jeden Fall Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen. Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ist für Selbstständige und Freiberufler teurer als für pflichtversicherte Arbeitnehmer. Derzeit 14,9 Prozent seines letzten Jahreseinkommens muss der Unternehmer zahlen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden unabhängig vom Einkommen nach dem individuellen Krankheitsrisiko berechnet. Das ist in der Regel günstiger und die medizinische Versorgung ist besser. Nur für ältere Existenzgründer oder solche mit gravierenden Vorerkrankungen, die bisher gesetzlich versichert waren, ist die freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse möglicherweise die günstigere Wahl.

Auf Krankengeld achten

Selbstständige sollten darauf achten, dass sie für einen Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag vorsorgen – unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Gerade Existenzgründer und Einzelkämpfer verlieren jeden Tag, an dem sie nicht arbeiten können, bares Geld, weil schlicht die Arbeit liegen bleibt. Privatpatienten können Krankengeldansprüche über ihren Versicherer erwerben. Freiwillig Versicherte in der GKV müssen derzeit entweder einen entsprechenden Wahltarif abschließen oder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.

Das ändert sich voraussichtlich noch in diesem Jahr. Die Bundesregierung will den Freiberuflern und Selbstständigen in der GKV einen dritten Weg öffnen. Die Versicherten sollen sich entscheiden können, den vollen Beitrag in Höhe von aktuell 15,5 Prozen zu zahlen und dafür gleichzeitig einen Krankengeldanspruch zu erwerben.

Altersvorsorge für Selbstständige: Pflichtprogramm

Bei der Altersvorsorge geht das Pflichtprogramm für viele Selbstständige und Freiberufler weiter. Für Künstler und Publizisten gilt eine Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sicherungssystemen über die Künstlersozialkasse (KSK) – und auch in der Rentenversicherung.

Rürup statt Riester

Nur für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung bietet sich ergänzend die Riester-Rente an. Das Gegenstück für Freiberufler und Selbstständige heißt Rürup-Rente.Der Beitrag zur Rürup-Rente bemisst sich nicht wie bei der Riester-Rente nach dem Einkommen, sondern wird vom Versicherten selbst festgelegt.

Eine staatliche Zulage bekommen Rürup-Sparer nicht. Dafür können sie sehr viel höhere Beträge von der Steuer absetzen als die Riester-Sparer. Die Rürup-Rente hat aber auch Nachteile: Man kann sie nur beitragsfrei stellen, wenn das angesparte Vermögen für eine im Vertrag vereinbarte Mindestrente reicht. Eine Reduzierung der laufenden Beiträge ist in den Verträgen ausgeschlossen.

Freiberufler, die eine Riester-Rente abschließen können, sollten Riester vorziehen. Das sind die Freiberufler in künstlerischen und publizistischen Berufen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Alle anderen Selbstständigen sollten auf jeden Fall einen Rürup-Vertrag abschließen. Die Rürup-Rente ist wie die Riester-Rente pfändungssicher und darf im Fall einer Insolvenz nicht auf Hartz IV angerechnet werden.

Auf folgende Punkte sollten Selbstständige und Freiberufler achten, wenn sie einen Rürup-Vertrag abschließen wollen:

– Wählen Sie einen festverzinslichen Vertrag oder einen mit Beitragsgarantie.

– Wählen Sie den Beitrag realistisch. Übernehmen Sie sich nicht mit den Beiträgen, aber denken Sie daran, dass niedrige Beiträge auch eine niedrige Rente zur Folge haben. Vorsicht bei Verträgen mit festgelegter Dynamik. Nur wenige Unternehmer können voraussagen, wie sich Ihre Geschäfte langfristig entwickeln.

– Fragen Sie nach, ab wann Sie den Vertrag im Notfall beitragsfrei stellen können.

– Achten Sie darauf, dass im Vertrag eine Möglichkeit zum Wechsel des Anbieters festgehalten ist.

Fazit
Die Redaktion von banktip.de empfiehlt: Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, sollte sich an einen vertrauenswürdigen Versicherungsvertreter oder die Dienste eines seriösen Versicherungsmaklers wenden. Wenig ratsam ist es, ohne einen sorgfältigen Preis- und Leistungsvergleich das erstbeste Angebot zu unterschreiben. Es ist wichtig, die Risiken als Selbständiger richtig einzuschätzen, es im Hinblick auf das eigene Sicherheitsbedürfnis aber auch nicht zu übertreiben. Wenn Freiberufler und Selbständige sich gegen alle Risiken versichern wollen, zahlen diese im Zweifel drauf. Jeder sollte sich gründlich überlegen, welche möglichen Versicherungsfälle wirklich existenzbedrohlich sind und welche im Zweifel “nur” Geld kosten. Gegen existenzbedrohende Risiken sollte man sich versichern, bei allen anderen sollte man sorgfältig überlegen, ob man nicht besser das Risiko selbst trägt.

Die wichtigsten Aspekte zum Thema Versicherungen bei Selbständigen und Freiberuflern hat die banktip-Redaktion im aktuellen Ratgeber unter www.banktip.dezusammengestellt.

Wer zu einer privaten Krankenkasse wechseln will, findet im Tarifrechner von banktip.de unter www.banktip.de/private-krankenversicherung.htmlgünstige Angebote.

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