Finanzminister Weimar: „Milliarden-Investitionen bringen gewaltigen Schub für…

Wiesbaden

Finanzminister Weimar: „Milliarden-Investitionen bringen gewaltigen Schub für Infrastruktur-Ausbau des Landes und der Kommunen“

Das hessische Sonderinvestitionsprogramm „Schul- und Hochschulen“ und das Konjunkturpaket II des Bundes weisen für Hessen ein Gesamtvolumen von insgesamt über 2,6 Milliarden Euro aus. Die Hessische Landesregierung steuere mit ihrem Sonderinvestitionsprogramm 1,7 Milliarden Euro bei, vom Konjunkturpaket II des Bundes profitiere Hessen mit insgesamt rund 958 Millionen Euro – inklusive des Eigenanteils von Land und Kommunen von rund 240 Millionen Euro.

„Eine gigantische Summe, die insbesondere für unsere Kommunen einmalige Chancen bietet“, erklärte hierzu der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar. „Wir haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden das Prozedere abgestimmt, wie wir das Geld am schnellsten und effektivsten genau dort einsetzen können, um die gewünschte Wirkung zu entfalten. Jetzt gilt es, die Planungen in die Tat umzusetzen. Ziel ist, die hessische Bauwirtschaft durch konzentrierte, vorgezogene Investitionen an den hessischen Schulen und Hochschulen, an Sportstätten und kommunalen Einrichtungen anzukurbeln und damit Arbeitsplätze zu sichern. Wir werden in kurzen Fristen die Lern- und Lehrbedingungen an den Schulen und Hochschulen deutlich verbessern und insbesondere den Kommunen helfen können, den Investitionsstau aufzulösen. Dem Gedanken der Nachhaltigkeit tragen wir Rechnung, da mit dem Investitionsschub ein deutlicher Umwelt- und Spareffekt durch erhebliche Energieeinsparungen erreicht wird.“

Die hessischen Kommunen und damit der hessische Mittelstand würden immens von den beiden Konjunkturprogrammen des Landes und des Bundes profitieren. „Die Kommunen erhalten für den Schwerpunkt Schule 1,2 Milliarden Euro, mit denen sie insbesondere in die Bausubstanz von Schulen, in die Funktionalität von Gebäuden und Klassenräumen sowie in die Infrastruktur für Ganztagsschulen investieren können. Bis zu 20 Prozent dieser Mittel können die jeweiligen Kommunen pauschal abrufen, um das Lernumfeld zu verbessern oder kleinere Reparaturen vornehmen zu können. Hinzu kommen rund 671 Millionen Euro für kommunale Infrastrukturprojekte, so dass bei den hessischen Kommunen insgesamt rund 1,87 Milliarden Euro ankommen“, erläuterte Finanzminister Weimar. Hierin seien auch 100 Millionen Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern bevorratet. Die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur wird weitgehend über Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren finanziert, wobei das Gros der Tilgung mit insgesamt 1,084 Milliarden Euro vom Land übernommen werde. Rund 284 Millionen Euro und damit 15,17 Prozent der Gesamtinvestitionen würden von der kommunalen Seite getilgt. Die anfallenden Zinsen würden durch den Kommunalen Finanzausgleich abgedeckt. „Für die Kommunen sind dies natürlich hochattraktive Konditionen. Hier kann man für vergleichsweise kleines Geld unglaublich viel erreichen“, erklärte Weimar. Damit werde sichergestellt, dass auch finanzschwache Kommunen von den Geldern aus den beiden Konjunkturprogrammen partizipieren.

Weiter werde das Sonderinvestitionsprogramm des Landes im Bereich Hochschulen mit Bundesmitteln verstärkt. Hier würden statt der ursprünglich avisierten 500 Millionen Euro nun rund 541 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ganz neu: 200 Millionen Euro fließen zusätzlich in den hessischen Straßenbau. „In den kommenden beiden Jahren werden also die Mittel für den hessischen Straßenbau von ursprünglich jährlich avisierten 100 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro jährlich anwachsen. Auch hier wird deutlich: Die Milliarden-Investitionen bringen einen gewaltigen Schub für den Infrastruktur-Ausbau des Landes und der Kommunen“, sagte Weimar.

Zum Prozedere der Antragstellung auf kommunaler Seite erläuterte Weimar, dass die Kreise bei den kommunalen Infrastrukturprojekten als Sammelstelle für Projektanträge fungieren und eine Prüfung der Plausibilität der Anträge vornehmen würden. „Wir haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein einfaches Antragsverfahren erarbeitet: Die Kommunen müssen, wenn sie Landesmittel beantragen, das Projekt beschreiben, die Kosten beziffern, einen Zeitplan für die Baumaßnahme erstellen und erklären, dass das Projekt tatsächlich eine zusätzliche Maßnahme ist und nicht bereits im Jahr 2009 vorgesehen war“, sagte der Finanzminister. Dies werde auch von einer Projektgruppe überwacht. Welche Angaben nötig sind, um Bundesmittel zu beantragen, müsse noch abschließend mit dem Bund geklärt werden.

Weimar betonte, dass die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in kürzester Zeit die Voraussetzungen dafür geschaffen habe, um die zur Verfügung stehenden Mittel schnellstmöglich zu nutzen. „Wir haben in den vergangenen Wochen hervorragend zusammen gearbeitet und die Basis dafür gelegt, im Schul- und Hochschulbau sowie bei den zahlreichen kommunalen und landeseigenen Infrastrukturmaßnahmen in Kürze voll durchstarten zu können“, erklärte Weimar abschließend.

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Welche Kommune, wieviel aus dem Sonderinvestionsprogramm des Landes und dem Konjunkturpaket II des Bundes erhält, erfahren Sie auf www.hessen.de.356689